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DienstleistungenGrundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlenBei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen müssen Sie einen Anschlussbeitrag entrichten. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde den Herstellungsaufwand für die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken). Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss erheben. Generelle Zuständigkeit:die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt Voraussetzungen:Voraussetzung ist: Ihr Grundstück kann
Ablauf:Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, sobald Ihr Grundstück angeschlossen werden kann. Hinweis: Die Gemeinde/Stadt kann durch Satzung festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung entrichten müssen. In diesem Fall müssen Sie bereits Zahlungen leisten, bevor Ihr Grundstück angeschlossen werden kann. Von den Beiträgen sind betroffen
Kosten:Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegten Verteilungsmaßstab (in der Regel eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche). Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest. Rechtsgrundlage:
Zuständige Personen: Herr Florian Dollmann Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:RandnotizDas Serviceportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. FormulareDie zahlreichen Online-Formulare der Stadt Langenburg lassen sich direkt am PC ausfüllen! |