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AbfallentsorgungZuständigkeit des LandkreisesFür die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Schwäbisch Hall zuständig. Als Abfallgefäße sind 60 l, 120 l und 240 l Abfallgroßbehälter und Biomülltonnen zugelassen sowie der Gelbe Sack und die Papiertonne. Alle Informationen zu Beratung und Kontakt, zum aktuellen Abfallkalender und der Gebrauchtwarenbörse finden Sie auf der Homepage des Landkreises Schwäbisch Hall! Kontakt & Öffnungszeiten Kontakt & ÖffnungszeitenLandratsamt Schwäbisch Hall |