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Aktuelles aus dem Rathaus

Richtige Befüllung der gelben Säcke

Der gelbe Sack ist neben den öffentlichen Glascontainern das wichtigste Element für die Entsorgung von Verpackungsabfällen. Da im Kaufpreis von sogenannten lizenzierten Produkten bereits ein Betrag für die Entsorgung enthalten ist, fallen für den gelben Sack keine weiteren Müllgebühren an. Das bedeutet aber auch, dass über die gelben Säcke auch nur Verpackungsmaterial entsorgt werden darf. Sonstige Abfälle wie Isoliermaterial, Kinderspielzeug, Haushaltsgegenstände aus Kunststoff gehören nicht in die Säcke – auch wenn sie nach der landläufigen Meinung “ja schließlich aus Plastik“ sind. Diese Gegenstände müssen als Restabfall in der Mülltonne oder größerem Volumen als Sperrmüll entsorgt werden.
 
„Wir wissen, dass eine hundertprozentige Trennung niemals möglich sein wird, aber die Tatsache, dass mittlerweile über vierzig Gewichtsprozent der gesammelten Abfälle aus dem gelben Sack Restmüll sind, zwingt uns zum Handeln“, so Roland March von der SCHÄF Städtereinigung GmbH in Murrhardt. Das Abfuhrunternehmen sammelt im Auftrag des Dualen Systems Deutschland (DSD) die gelben Säcke im Raum Schwäbisch Hall ein. Im Bereich Crailsheim und Umgebung ist das Entsorgungsunternehmen Pfahler aus Dinkelsbühl zuständig. Auch die Firma Pfahler beklagt „jede Menge Restmüll im gelben Sack“. Prokurist Roland March und Geschäftsführer Franz Pfahler machen außerdem darauf aufmerksam, dass ihre Unternehmen nicht grenzenlos gelbe Säcke ausgeben können. „Wir bekommen das vom DSD nicht bezahlt“ erklären die Firmensprecher und fügen hinzu: „Wenn sich alle korrekt verhalten würden, müssten weit weniger gelbe Säcke ausgegeben werden und es käme nicht immer wieder zu Versorgungsengpässen, weil wir mit den Nachlieferungen an die Wertstoffhöfe und an die Bürgermeisterämter gar nicht mehr nachkommen“.
 
In nächster Zeit sollen deshalb verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. Je nach Grad der Verunreinigung wird entweder ein roter Hinweiszettel in den Briefkasten geworfen oder der Sack bleibt stehen, wenn es sich überwiegend um Restmüll handelt. In diesem Falle wird auf dem Sack ein roter Aufkleber mit einem entsprechenden Hinweis angebracht. Dieses Vorgehen wurde mit der Abfallwirtschaft des Landkreises abgestimmt. Der zuständige Dezernent Werner Schmidt macht darauf aufmerksam, dass die Entsorgung von Restmüll im gelben Sack kein Kavaliersdelikt ist. „Grobe Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet, warnt Schmidt und empfiehlt deshalb „besser auf die allgemein bekannten Regeln für die Abfallentsorgung zu achten“.
 
Info:
 
In den gelben Sack gehören

  • Kunststoffflaschen oder Kunststoffbecher z.B. für Joghurt, Shampoo usw.
  • Folienverpackungen
  • Getränkekartons
  • Tuben
  • Vakuumverpackungen z.B. für Kaffee
  • Metallfolienverpackungen z.B. für Tabletten, Schokoriegel
  • Beschichtetes Einwickelpapier z.B. für Butter
  • Kleinportionsverpackungen
  • PET-Getränkeflaschen
  • Plastiktüten und Beutel
  • Plastikverschlüsse
  • Einweggeschirr
  • Geschäumte Kunststoffe, z.B. Schalen für Obst und Gemüse
  • Leere Konserven- und Getränkedosen u.ä.

 
Nicht in den gelben Sack gehören

  • Alttextilien
  • Glasflaschen, Gläser
  • Kunststoffgegenstände, die keine Verpackungen sind, wie z.B. Schüsseln, Eimer, Spielzeug
  • Pappe, Papier oder Kartonagen
  • Isoliermaterial
  • Videokassetten u.ä.