Stadt Langenburg

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Aktuelles aus dem Rathaus

Meldepflicht bei Wohnungswechsel

Registrierung beim Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche notwendig

Wer umzieht muss dies innerhalb von einer Woche auf dem Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Zuständig ist das Rathaus am neuen Wohnort. Die Verpflichtung gilt auch für Umzüge innerhalb der Wohngemeinde. Darauf weist das Landratsamt mit Blick auf die nächste Veranlagung der Müllgebühren hin.

Für die Abfall-Pflichtgebühr werden nämlich alle Personen veranlagt, die am 1. Januar eines Jahres mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Gebäude im Landkreis Schwäbisch Hall gemeldet waren. Eine Korrektur des Müllgebührenbescheides ist erst möglich, wenn die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt tatsächlich erfolgt ist. Vermieter oder Hausverwaltungen, die sich vergewissern wollen, ob die Zahl der im Mietshaus gemeldeten Personen noch stimmt, können beim Landratsamt eine Auskunft anfordern. Dies muss aus rechtlichen Gründen schriftlich geschehen. Postadresse: Landratsamt, Müllgebührenstelle, Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall oder Fax 0791 755-7373. Für weitere Informationen und Beantwortung von Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Müllgebührenstelle unter der Telefonnummer 0791 755-8811 zur Verfügung.