Beschäftigen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, müssen Sie diese mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zur Sozialversicherung anmelden. Die Anmeldung umfasst die
Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen (Einzugsstellen) ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein und leiten die jeweiligen Beiträge an die zuständigen Stellen weiter. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung die Einzugsstelle.
Sie müssen vor allem Beschäftigte anmelden, die gesetzlich in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert sind. Sie müssen auch Beschäftigte anmelden, die wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfrei sind. Das sind beispielsweise kurzfristig Beschäftigte, die längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr für Sie arbeiten.
Sie beschäftigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer.
keine
Sie dürfen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragsnachweise Ihrer Beschäftigten nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung mittels systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen an die Datenannahmestellen der Krankenkassenübermitteln.
Die elektronische Datenübertragung kann durch ein geprüftes und zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm oder - falls Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm benutzen durch eine zugelassene Ausfüllhilfe erfolgen.
Sie müssen unter anderem folgende Daten angeben:
Hinweis: Beachten Sie, dass Sie den Anteil der Arbeitnehmerin oder des Arbeitsnehmers am Sozialversicherungsbeitrag vom Bruttolohn abziehen und zusammen mit Ihrem Arbeitgeberanteil an die zuständige Einzugsstelle abführen.
keine
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße
14-28
44789
Bochum
Telefon: 0234/304-0
Fax: 0234/304-53050
referat02(@)kbs.de
Minijob-Zentrale
45115
Essen
Telefon: 01801 / 200504 (Ortstarif)
minijob(@)minijob-zentrale.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.07.2019 freigegeben.