und zusätzliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
"Gerabronn-Langenburg, 2. Fortschreibung" der Städte Gerabronn und Langenburg
Der Gemeinderat Gerabronn hat am 16.12.2025 in öffentlicher Sitzung eine Ergänzung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes "Gerabronn-Langenburg, 2. Fortschreibung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Entwurf gebilligt. Für die Konzeption des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 16.12.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die gesamte Stadtflächen von Gerabronn und Langenburg. Die einsehbaren Unterlagen betreffen jedoch nur die zusätzliche Neuaufnahme der gewerblichen Baufläche „Weidenwiesen, Erweiterung“ in Dünsbach (Stadt Gerabronn). Die bereits durchgeführte frühzeitige Beteiligung vom 20.10. bis 21.11.2025 bleibt von dieser zusätzlichen Aufnahme unberührt.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung im Internet auf der Homepage der Städte Gerabronn und Langenburg unter der Internetseiten/Internetadressen
www.gerabronn.de
www.langenburg.de/de/buerger/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene/bauleitplaene-imbeteiligungsverfahren
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur
Veröffentlichung im Internet in den Rathäusern der Städte Gerabronn und Langenburg während der
üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
stadt-gerabronn@gerabronn.de bzw.
post@langenburg.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege
(z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt der Städte von Gerabronn und Langenburg abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter den oben genannten Internetadressen der Städte von Gerabronn und Langenburg eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Gerabronn, 17.12.2025