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Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Danach war die bisher praktizierte Einheitsbewertung nicht verfassungskonform. In der Folge wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt. Außerdem wurde beschlossen, dass die Bundes-länder vom Bundesgesetz abweichen und eigene Grundsteuergesetze verabschieden können.

Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Landtag hat das Landesgrundsteuergesetz am 4. November 2020 verabschiedet.

Die bisherigen Regelungen des alten Grundsteuergesetzes gelten übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Steuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.

In einem Schritt zur Umsetzung des baden-württembergischen Grundsteuer-gesetzes werden alle Grundstückseigentümer*innen im Frühjahr/Sommer 2022 vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Im Jahr 2025 wird die Stadt Langenburg auf der Grundlage der Grundsteuermessbescheide des Finanzamts geänderte Grundsteuerbescheide erlassen, in denen insbesondere die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festlegt wird.

 

Auf dieser Seite informieren wir über Fragestellungen rund um die Grundsteuerreform. Sie wird fortlaufend aktualisiert.

Amtsblattbericht - Grundlegende Informationen der Grundsteuerreform und erste Schritte im Jahr 2022

Grundsteuerreform - leicht erklärt

FAQs zur Grundsteuerreform