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Stadtsanierung Langenburg

Stadterneuerung „Südliche Vorstadt II“ in Langenburg

Die Stadt Langenburg hat in der Vergangenheit beschlossen, ein Teilgebiet der Stadt im Wesentlichen zu verbessern und umzugestalten. So wurde das Sanierungsgebiet „Südliche Vorstadt II“ im Februar 2018 festgelegt. Eine finanzielle Unterstützung erfolgt im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP), in das die Stadt Langenburg in 2017 aufgenommen wurde.

Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet

Eckdaten

  • Vorbereitende Untersuchungen: Juli 2017 – Februar 2018
  • Festlegung des Sanierungsgebietes: Beschluss v. 20.02.2018 (ortsüblich bekanntgemacht am 28.02.2018)
  • Gebietsgröße ca. 6,3 ha (1. Erweiterung im Okt. 2018, 2. Erweiterung im Sept. 2019)
  • Förderprogramm: Landessanierungsprogramm (LSP)
  • Förderrahmen: 666.667 €
  • Finanzhilfen: 400.000 €
  • Bewilligungszeitraum: 01.01.2018 – 30.04.2026


Für das Gebiet „Südliche Vorstadt II“ wurden folgende Ziele formuliert: 

  • Energetische Modernisierung privater und kommunaler Gebäude sowie Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz
  • Sanierung öffentlicher Aufenthalts- und Verkehrsflächen
  • Entwicklung untergenutzter Bereiche für Wohnen
     

Zu den bereits durchgeführten kommunalen Maßnahmen zählt die Gestaltung der Grünfläche am Ehrenmal mit der Sanierung des Pavillons.

Zur Erreichung der Sanierungsziele ist neben den Maßnahmen seitens der Kommune eine aktive Beteiligung der Eigentümer erforderlich!

Wissenswertes für private Eigentümer

Grundsätzlich sind umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig, bei denen durch verschiedene bauliche Maßnahmen die baulichen Nachteile und Missstände beseitigt werden. Der Gebrauchswert von Gebäuden soll nachhaltig erhöht werden. Hierbei soll besonders einer energetischen Ertüchtigung Rechnung tragen werden. Ein finanzieller Zuschuss ist auch bei Beseitigung von Gebäuden möglich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Gebäude befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes.
  • Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
  • Die Maßnahme entspricht den Sanierungszielen.
  • Die Maßnahme ist wirtschaftlich vertretbar und die Finanzierung ist gesichert.
  • Fördermittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
  • Es besteht keine alternative Fördermöglichkeit. 

Weitere Informationen, u. a. zur Höhe der möglichen Förderung, können Sie aus den Fördergrundsätzen der Stadt Langenburg entnehmen. 

Des Weiteren besteht für private Eigentümer bei der Durchführung einer umfangreichen Modernisierungsmaßnahme gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit.

Wichtiger Hinweis:
Um eine Förderung sowie eine erhöhte steuerliche Abschreibung geltend machen zu können, muss vor Beginn der geplanten Maßnahmen eine Vereinbarung mit der Stadt Langenburg abgeschlossen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
 

Kontakt
Beabsichtigen Sie eine Modernisierung oder einen Abbruch Ihres Gebäudes? Haben Sie Interesse an einem kostenfreien Beratungstermin, bei den wir Ihre Fragen beantworten sowie die weitere Vorgehensweise besprechen können? Gerne können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Sanierungsbetreuer
Frau Karolina Seeger
Hohenzollernstraße 12 - 14, 71638 Ludwigsburg
Tel. 07141 16-757330
karolina.seeger(@)wuestenrot.de

Stadt Langenburg
Kämmerei
Herr Markus Zenkert
Hauptstraße 15, 74595 Langenburg
Tel. 07905 9102-13
markus.zenkert(@)langenburg.de

Mehr zur Städtebauförderung in Baden-Württemberg erfahren Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/staedtebaufoerderung/

 

Downloads

-   öffentliche Bekanntmachung von 2018
-   öffentliche Bekanntmachung über die Erweiterung des Gebietes
-   aktueller Abgrenzungsplan „Südliche Vorstadt II“
-   Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) in der Fassung vom 01.02.2019
-   Sanierung „Südliche Vorstadt II“ in Langenburg - Fördergrundsätze für private Maßnahmen vom 19.04.2018
-   Sanierungsschild