Das Landratsamt Schwäbisch Hall verlieh der Stadt Langenburg nach § 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg das Recht, ein wie folgt beschriebenes Wappen zu führen (mit Wirkung vom 17.01.1979):
"In geteiltem Schild oben in Schwarz ein schreitender goldener (gelber) Löwe, unten von Gold (Gelb) und Schwarz geschacht (4 Reihen)."
Das Wort "Wappen" stellt die niederdeutsche Sprachform des Wortes "Waffen" dar. Es tauchte erstmals im 12. Jahrhundert in der speziellen Bedeutung von "Waffenzeichen" auf. Die ersten Wappen sind Zeichen mit Fernwirkung, die auf Schild, Helmen, Rüstungen, farbigen Bannern und Pferdedecken angebracht wurden.
Als umfassende Kulturerscheinung verbreitete sich das Wappenwesen sehr schnell über die Kreise des Adels hinaus, und schon im 15. Jahrhundert lassen sich sehr viele bürgerliche Wappen nachweisen.