Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.
Formulare und Merkblätter können auf der Seite der Bundeswahlleiterin abgerufen werden: Unionsbürgerinnen und -bürger - Die Bundeswahlleiterin
Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!