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ELR-Schwerpunktgemeinde Langenburg - Kurzfristiger Förderaufruf für Rückflussmittel bis 15. Mai 2023 

Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gibt es aktuell eine unterjährige Programmentscheidung! Gefördert werden:  

  • umfassende Modernisierungen/ energetische Sanierungen (Gebäudebaujahr vor 1970)  
  • Umnutzungen von Scheunen-/Stallgebäuden zu Wohn- oder Gewerberaum
  • Neubau zur Eigennutzung im Altort
  • Einrichtung oder Sicherung von Gastronomie- oder Handwerksbetrieben sowie Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge
  • anderweitige Maßnahmen zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum

 

Für die Antragstellung benötigen Sie die ELR-Formulare, Planunterlagen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten, eine Kostenschätzung nach DIN 276 durch einen Architekten sowie aussagekräftige Bilder. Falls eine Baugenehmigung benötigt wird, muss diese bereits vorliegen.

 

Haben Sie bereits alle Planunterlagen und Kosten zusammengestellt und möchten kurzfristig einen ELR-Antrag stellen? Dann setzen Sie sich bitte mit der Stadtverwaltung, Herr Zenkert unter Tel.: 07905/9102-13 oder per E-Mail: markus.zenkert(@)langenburg.dein Verbindung.  Die ELR-Anträge mit den entsprechenden Unterlagen müssen bis zum 15. Mai 2023 digital im offenen Format unter markus.zenkert(@)langenburg.de eingereicht werden.

Angebot von Beratungsleistungen

ELR-​Schwerpunktgemeinde Langenburg – Angebot von Beratungsleistungen

Planen Sie umfassende Modernisierungsmaßnahmen mit einer energetischen Sanierung an Ihrem Gebäude? Interessieren Sie sich für die Umnutzung einer leerstehenden Scheune zu Wohn-​ oder Gewerberaum? Planen Sie einen Abbruch mit Neubau in zentraler Ortslage? Oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum?

Dann profitieren Sie jetzt von unverbindlichen und kostenfreien Beratungsleistungen! Mit Anerkennung der Gemeinde Langenburg als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) werden Beratungsgespräche für Eigentümer von der Klärle GmbH aus Weikersheim durchgeführt. Während der fünfjährigen Anerkennung als Schwerpunktgemeinde genießen private Eigentümer einen Fördervorrang für ihre Baumaßnahme. Nutzen Sie also jetzt Ihre Chance!

In der Beratung wird Ihr Projekt besprochen, Anregungen zur Baumaßnahme und Information zum ELR gegeben. Bitte halten Sie – falls vorhanden – alte Planunterlagen bereit. Ziel der Beratungsleistung ist es, Ihnen eine Hilfestellung bei Ihrer Baumaßnahme anzubieten. Diese Erstberatung ersetzt jedoch nicht die Planung durch einen Architekten.

Folgende Wohnbaumaßnahmen können im ELR gefördert werden:

  • Umnutzung von Bestandsgebäuden zur Schaffung von Wohnraum
  • Umbau von Bestandsgebäuden zur Schaffung von Wohnraum durch Erweiterung/Aufstockung
  • Umfassende Wohnungsmodernisierung
  • Neubau ortsbildgerechtes Wohnhaus in Baulücke zur Eigennutzung
  • Neuordnung und Baureifmachung
  • Umnutzung von Bestandsgebäuden mit Mietwohnungen
  • Modernisierung von Mietwohnungen

ELR-​Anträge können nur einmal jährlich gestellt werden – die nächste Antragstellung ist im August 2022 möglich. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen! Für die Antragstellung sind neben den ELR-​Formblättern, eine Kostenschätzung nach DIN 276 durch einen Architekten und aussagekräftige Planunterlagen/ möglichst Bauantrag (außer bei Modernisierungen) erforderlich. Bitte beachten Sie, bei Projekten im Außenbereich ist eine Baugenehmigung (außer bei Modernisierungen) bei der ELR-Antragsstellung erforderlich.

Nähere Informationen zum ELR und die Formulare finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg. 
Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx

Bitte melden Sie sich bei Interesse bei Herrn Zenkert unter Tel.: 07905/9102-13 oder per E-Mail: markus.zenkert(@)langenburg.de.

Ausschreibung Jahresprogramm 2023  

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 24. Juni 2022 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2023 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklungwerden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2023 eingesetzt.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Zu beachten ist, dass ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in diesem Förderschwerpunkt nur noch förderfähig sind, sofern die Tragwerkskonstruktion aus einem CO2-speichernden Material besteht.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2023 über die Aufnahme in das ELR.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 19.08.2022 bei der Stadtverwaltung vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herr Zenkert, Tel. 07905/9102-13, E-Mail: markus.zenkert@langenburg.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.

Zusätzlich ist es möglich, über die Stadtverwaltung einen Termin zur Beratung durch die Klärle GmbH, Frau Pfeuffer, zu individuellen geplanten Projekten, in Bezug auf eine mögliche Förderung im ELR, zu vereinbaren.

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/oder unter Info Antragstellung bei https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Stadtverwaltung Langenburg