Leitlinie
Grundlage
Der Ausbau regenerativer Energiequellen ist aufgrund des Klimawandels zwingend erforderlich. Die Stadt Langenburg hat in Kooperation mit dem Landesamt für Denkmalpflege einen Bürgerworkshop zum Thema `Solardachkataster für die Gesamtanlage der Stadt Langenburg´ durchgeführt.
Das Ziel ist es, Klima- und Denkmalschutz in Einklang zu bringen. So soll eine stärkere Akzeptanz für die Entscheidung zur Dachflächenbestückung mit Photovoltaik (PV) in der Gesamtanlage gewährleistet werden. Im Workshop wurden Grundlagen und eine Karte zusammengetragen, die zur Erstellung dieser Leitlinie (Textlicher Teil) mit Karte führten. Sowohl die Leitlinie wie auch die Karte zeigen auf, in welchen Bereichen der denkmalgeschützten Gesamtanlage die Dachflächen von Gebäuden für Photovoltaik genutzt werden sollen und wo nicht.
Gesamtanlagen sind in Baden-Württemberg ein elementarer Bestandteil der Kulturlandschaft und ein hohes Schutzgut. Im Denkmalschutzgesetz wird ihr Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse gefordert.
Kulturdenkmale sind aufgrund der grauen Energie, die im Bestand gebunden ist, gute Klimaschützer. Den Beteiligten war es wichtig, festzuhalten, dass die Energiewende vor allem mit der energetischen Aufrüstung des großen Gebäudebestands jenseits der Kulturdenkmale und außerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage umgesetzt werden soll. Dennoch wurde erkannt, dass auch Kulturdenkmale und denkmalgeschützte Gesamtanlagen einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten sollten. Aufgrund dessen fand eine rege Diskussion statt, welche Bereiche im Gesamtensemble von Langenburg sich für Photovoltaikanlagen eignen.
Abwägung der Bereiche
Innerhalb der Gesamtanlage wurden die folgenden Ansichten, die städtebaulich und denkmalpflegerisch zu berücksichtigen sind, abgewogen.
Folgende Standorte/ Ansichten mit Sicht auf die Dachflächen der Altstadt wurden zusammengetragen:
Der Beschluss der Beteiligten lautete, dass von diesen Standorten/Ansichten keine Dächer mit Photovoltaikanlagen zu sehen sein sollen. Prägende Gebäude, Bauwerke, Elemente, Straßen und Plätze sind daher von einer PV Nutzung auszuschließen.
Auf diesen Gebäuden sind PV-Anlagen auszuschließen:
So soll die Innenstadt in ihrer Gesamtheit sowie von den verschiedenen Ansichten und Sichtwinkeln bewahrt werden.
Mit Photovoltaik können Gebäude in den folgenden Bereichen bestückt werden:
Generell wurden folgende Anregungen hervorgebracht:
Die Übersichtskarte verdeutlicht, welche Bereiche/Gebäude sich für eine Bestückung mit Photovoltaik eignen (grün) und welche ausgeschlossen werden sollen (rot). Die Karte stellt eine Empfehlung für den Umgang mit Dachflächen-PV-Anlagen in der Gesamtanlage dar.
Gestaltung von Photovoltaikanlagen
Die Gestaltung der Photovoltaikanlage auf dem Dach sollte laut der Beteiligten wie folgt sein:
Weitergabe an das Landesamt für Denkmalpflege
ie Ergebnisse des Bürgerworkshops und die Plangrundlagen werden dem Landesamt für Denkmalpflege weitergegeben und sollen in eine planerisch abgestimmte und begründete Gesamtlösung für Langenburg münden. Eine spezifische Erarbeitung ist denkmalfachlich notwendig, weil die Gesamtanlagen höchst individuell sind, was z.B. die Fernsichten bzw. Stadtsilhouetten, die wichtigen historischen Raumbildungen und die Dachlandschaften angeht. Das Landesamt für Denkmalpflege erstellt beispielhaft ein Solarkataster zur Orientierung.
Anlage
Ausschluss und Möglichkeiten zur PV-Nutzung in der Gesamtanlage Langenburg – Workshopergebnisse
Langenburg, 28.09.2022