Stadt Langenburg

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Aufstellung des Flächennutzungsplanes und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Gerabronn-Langenburg, 2. Fortschreibung" der Städte Gerabronn und Langenburg

Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Gerabronn-Langenburg hat am 07.10.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Flächennutzungsplanes "Gerabronn-Langenburg, 2. Fortschreibung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Entwurf gebilligt. Für die Konzeption des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 07.10.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung, wird gemäß  3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet durchgeführt.


Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die gesamte Stadtflächen von Gerabronn und Langenburg.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung im Internet auf der Homepage der Gemeinden von Gerabronn und Langenburg unter der Internetseite/Internetadresse

www.gerabronn.de
www.langenburg.de/de/buerger/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren

während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 20.10.2025
bis einschließlich 21.11.2025

veröffentlicht.


Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Städte von Gerabronn und Langenburg während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der  Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.


Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadt-gerabronn(@)gerabronn.de oder post(@)langenburg.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt der Städte von Gerabronn und Langenburg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter den oben genannten Internetadressen der Städte von Gerabronn und Langenburg eingestellt.


Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Anlagen:
942-Planteil Ost-Aufstellungbeschluss
942-Planteil West-Aufstellungsbeschluss
942-Schriftteil-Aufstellungsbeschluss