Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.
Ein Kommentar von Bernhard Glück, Eine-Welt-Gruppe Langenburg
Das Landratsamt Schwäbisch Hall erlässt aufgrund Gefahr im Verzug eine Allgemeinverfügung nach § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall
Stand: 09.10.2020