Das Landratsamt Schwäbisch Hall erlässt aufgrund Gefahr im Verzug nach § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall folgende Allgemeinverfügung
Landrat Bauer ruft medizinisches Personal zum Helfen auf
Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert: Anträge für die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg können jetzt gestellt werden.
Der Seniorenfahrdienst transportiert tagsüber von montags bis freitags Senioren zu Ärzten, Apotheken und gesundheitsfördernden Maßnahmen, sofern keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Für Gäste und Besucher in Langenburg wird die "Nette Toilette" angeboten.
Wer umzieht, muss sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden.
Im gelben Sack landen viel zu oft die falschen Abfälle. Die Abfallentsorgungsunternehmen und die Abfallwirtschaft des Landkreises beklagen einen zunehmenden Missbrauch des gelben Sacks.
Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen, landwirtschaftlichen Wegen und Gehwegen