Erste Bekanntmachung zur Auswahl von Förderanträgen im Regionalbudget 2022 für Kleinprojekte
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.
Im Januar hatte die Stadtverwaltung bei TransFair Deutschland einen Antrag auf Titelerneuerung eingereicht.
Das Team „Unser Langenburg 2025“ hat mit dem Feedback eine erste Analyse durchgeführt. Um Ihre Meinung als Bürger besser einzuarbeiten, bitten wir um Beantwortung der Fragen auf dieser Seite.
Mit fachkundiger externer Unterstützung der EnBW AG gestalten dabei Sie, als Bürger unserer Stadt, gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Verwaltung die Strategie für „Unser Langenburg 2025“. Sie sind alle herzlich eingeladen aktiv mitzuwirken!
Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert: Anträge für die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg können jetzt gestellt werden.