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Aktuelles aus dem Rathaus

Ja oder Nein zur Organspende? Es ist Ihre Entscheidung.

Ja oder Nein? Bestimmen Sie selbst!

Möchten Sie einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zustimmen oder lehnen Sie eine Spende ab? Möchten Sie nur bestimmte Organe und Gewebe freigeben oder soll eine andere Person in Ihrem Namen entscheiden?

Bereits ab dem 14. Lebensjahr können Sie einer Organ- und Gewebespende widersprechen, ab dem 16. einer Spende zustimmen oder widersprechen.

Egal, wie Sie sich entscheiden: Schaffen Sie Klarheit und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung - zum Beispiel auf einem Organspendeausweis. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wunsch bekannt ist und berücksichtigt wird.

Ein Organspendeausweis entlastet Ihre Angehörigen

Sollte im Fall der Fälle Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende nicht bekannt sein, werden Ihre Angehörigen nach Ihrem mutmaßlichen Willen gefragt. Deshalb ist es wichtig, mit den Angehörigen über die eigene Spendebereitschaft zu sprechen und diese zu dokumentieren.
Der Organspendeausweis schafft Klarheit - auch für Ihre Angehörigen.

Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich

Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung zur Spende vorliegt. Es dürfen nur die Organe und Gewebe entnommen werden, die zur Spende freigegeben worden sind. Liegt keine Zustimmung vor oder wurde einer Spende widersprochen, dürfen keine Organe und Gewebe entnommen werden.

Sehr einfach können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis dokumentieren.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Entscheidung in einer Patientenverfügung festzuhalten. Neben dem Organspendeausweis oder der Patientenverfügung kann Ihre Entscheidung auch auf jedem anderen Schriftstück festgehalten werden. Wichtig ist, dass Ihr Wille eindeutig formuliert und von Ihnen unterschrieben ist. So sind Ihre Angaben rechtlich verbindlich.

Es gibt keinen Grund, keine Entscheidung zu treffen
Ihre Entscheidung wird an keiner Stelle gespeichert. Haben Sie Ihre Einstellung zur Organspende geändert? Dann genügt es, den Organspendeausweis zu vernichten und einen neuen auszufüllen. Haben Sie das Thema Organspende in einer Patientenverfügung geklärt?

Auch die Patientenverfügung können Sie jederzeit ändern. Es gibt also keinen Grund, keine Entscheidung zu treffen.

Im Einwohmeldeamt liegen Organspendeausweise und dazugehöriges Informationsmaterial aus.

Für Fragen ist das Infotelefon Organspende von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 90 40 400 erreichbar.

Weitere Informationen der BZgA zur Organ- und Gewebespende finden Sie auch online unter: BZgA – Informationen zur Organ- und Gewebespende (organspende-info.de)

Text kopiert von Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende (organspende-info.de)