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Aktuelles aus dem Rathaus

Steigenlassen von Himmelslaternen

Himmelslaternen werden auf dem Markt auch unter dem Namen Himmelsfackeln, Skyballons, Skylaternen, Wunschlaternen oder Mini-Heißluftballons angeboten. Die Himmelslaternen werden zum Steigen gebracht, indem die Innenluft durch ein Brennmittel erhitzt wird. Die von den Herstellern angegebenen Steighöhen betragen zwischen 150 und 500 Meter und die Brenndauer bis zu 15 Minuten. Die Himmelslaternen gelten nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 Luftverkehrs-Ordnung als ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb. Zwischenzeitlich wird keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt , sondern umgekehrt ist das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten und bei Zuwiderhandeln droht eine Geldbuße bis zu 50.000 €.

Ordnungsamt der Stadt Langenburg