Sperrmüll zum Jahresende:
Anträge zur Abholung bis 24. November abschicken
Wer zum Jahresende noch Sperrmüll abholen lassen möchte, der sollte seinen Sperrmüllantrag in Kartenform oder online via Abfall-App bis spätestens zum 24. November 2025 versenden und zeitgleich die benötigte Gebühr an das Landratsamt Schwäbisch Hall überweisen. Nur bei Einhaltung dieser Frist kann der Sperrmüll noch vor den Weihnachtsfeiertagen abgeholt werden.
Später eingehende Sperrmüllkarten verlieren ihre Gültigkeit nicht. Der Sperrmüll wird in diesem Fall jedoch erst bis Ende Januar 2026 abgeholt. Dasselbe gilt, wenn die Gebühr nicht rechtzeitig entrichtet wurde.
Eine Anlieferung direkt bei den Entsorgungszentren ist bis zum Jahresende (30. Dezember 2025) selbstverständlich weiterhin während der Öffnungszeiten möglich. Für die Anlieferung von Sperrmüll bei den Entsorgungszentren Hasenbühl in Schwäbisch Hall-Hessental sowie in Blaufelden ist keine Sperrmüllkarte erforderlich. Die zu entrichtende Gebühr bemisst sich nach dem Gewicht und der Zusammensetzung des angelieferten Abfalls. Zur Orientierung: Die Anlieferung von 100 Kilogramm Müll kostet derzeit 25 Euro. Für Kleinstmengen wird jedoch mindestens eine Pauschale von 10 Euro berechnet.
Öffnungszeiten:
Entsorgungszentrum Hasenbühl:
Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr,
Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,
Samstag 9 bis 16 Uhr.
Dienstags und donnerstags ist das Entsorgungszentrum Hasenbühl geschlossen.
Entsorgungszentrum Blaufelden: Dienstag und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr,
Samstag von 9 bis 12 Uhr.
Auch auf den Wertstoffhöfen Bühlertann, Crailsheim, Fichtenau, Gaildorf, Gerabronn, Ilshofen, Kreßberg, Mainhardt, Oberrot, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Schwäbisch Hall-West und Sulzbach-Laufen besteht die Möglichkeit, Sperrmüll in geringer Menge, bis max. 1 cbm, anzuliefern. Die Gebühr für 1 cbm Sperrmüll beträgt 18 Euro.